Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der RG Plan:Hub GmbH i.G.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der RG Plan:Hub GmbH, Scharenhop 32, 38446 Wolfsburg (im Folgenden „RG Plan:Hub“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn RG Plan:Hub deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B).
1.4 Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 RG Plan:Hub erbringt Planungs-, Beratungs- und Projektkoordinationsleistungen im Bereich Mobilfunk- und Netzausbau.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.
2.3 RG Plan:Hub schuldet – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote von RG Plan:Hub sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von RG Plan:Hub oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber unterstützt RG Plan:Hub bei der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge zu Räumlichkeiten oder Systemen.
4.2 Erkennt der Auftraggeber, dass seine Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht umsetzbar sind, hat er RG Plan:Hub unverzüglich zu informieren.
4.3 Verzögerungen infolge mangelnder Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
4.4 Mehraufwände, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, werden gesondert nach den üblichen Sätzen von RG Plan:Hub vergütet.
4.5 Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf eigene Kosten vor.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
5.2 Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Rechnungsstellung erfolgt nach Abgabe und Freigabe der vereinbarten Leistungen durch den direkten Auftraggeber. Verzögerungen durch weitere interne Freigabeketten des Auftraggebers berühren die Abrechenbarkeit nicht.
5.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
5.5 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder Angebot enthalten sind, aber vom Auftraggeber nachträglich angefordert werden, werden nach den bei RG Plan:Hub üblichen Sätzen abgerechnet.
5.6 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Sonderleistung getroffen, gilt die übliche Vergütung. Maßgeblich sind die Sätze von RG Plan:Hub.
5.7 Bei Zahlungsverzug ist RG Plan:Hub berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie Mahngebühren zu berechnen. Im Zweifel beträgt der Verzugszins mindestens 7 % der geschuldeten Gesamtsumme.

6. Termine und Leistungsfristen

6.1 Vereinbarte Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
6.2 Verbindliche Fixtermine müssen ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden.
6.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Naturereignisse, Streik, behördliche Anordnungen, IT-Störungen etc.) oder aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. fehlende Mitwirkung) hat RG Plan:Hub nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
6.4 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zeigt RG Plan:Hub dem Auftraggeber an.

7. Leistungshindernisse

7.1 RG Plan:Hub kommt nur in Verzug, wenn verbindliche Fixtermine vereinbart sind und die Verzögerung von RG Plan:Hub zu vertreten ist.
7.2 Bei vorübergehenden Hindernissen ist RG Plan:Hub berechtigt, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
7.3 Wird die Leistung dauerhaft unmöglich, entfällt die Leistungspflicht.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Sofern nicht anders vereinbart, endet der Vertrag mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
8.2 Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden.
8.3 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung wesentliche Pflichten verletzt.
8.4 Bereits erbrachte Leistungen sind im Kündigungsfall vollständig zu vergüten.
8.5 Kündigungen und Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform.

9. Haftung

9.1 RG Plan:Hub haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RG Plan:Hub nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“).
9.3 In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
9.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
10.2 RG Plan:Hub verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG).
10.3 Geschäftlich notwendige Daten werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
10.4 Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von RG Plan:Hub.

11. Urheber- und Nutzungsrechte

11.1 Sämtliche von RG Plan:Hub erstellten Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.
11.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
11.3 Eine Weitergabe, Veränderung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von RG Plan:Hub.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wolfsburg, soweit gesetzlich zulässig.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.